Steuerfestsetzung 2024

Mözen, den 21.01.2024

Bekanntmachung des Amtes Leezen
für die Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, 
Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn


Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl 1973 I S. 965) 
in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Grundsteuer in den Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2023 zu entrichten haben, in der 
zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe öffentlich festgesetzt. Danach sind 
im Jahr 2024 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie 
sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für 
die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem 
Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann 
innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu 
laufen beginnt, durch Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen angefochten werden. Die Einlegung eines Widerspruchs 
entbindet nicht von der Verpflichtung die festgesetzten Beträge termingemäß zu entrichten.
Die vorstehenden Ausführungen für die Grundsteuer gelten entsprechend auch für die 
veranlagten Hundesteuern in den Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß 
Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Todesfelde und Wittenborn.
Für die Gemeinde Mözen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet 
unter www.moezen.eu hingewiesen.
Für die Gemeinde Leezen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet unter www.leezen-sh.de hingewiesen.
Für die Gemeinde Neversdorf wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im 
Internet unter www.neversdorf.de hingewiesen.
Leezen, den 16.01.2024 gez. Mathias Warn
Amtsvorsteher