Steuerfestsetzung 2024
Bekanntmachung des Amtes Leezen
für die Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf,
Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl 1973 I S. 965)
in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Grundsteuer in den Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde und Wittenborn für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2023 zu entrichten haben, in der
zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe öffentlich festgesetzt. Danach sind
im Jahr 2024 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie
sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für
die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem
Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann
innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu
laufen beginnt, durch Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Leezen, Hamburger Straße 28, 23816 Leezen angefochten werden. Die Einlegung eines Widerspruchs
entbindet nicht von der Verpflichtung die festgesetzten Beträge termingemäß zu entrichten.
Die vorstehenden Ausführungen für die Grundsteuer gelten entsprechend auch für die
veranlagten Hundesteuern in den Gemeinden Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß
Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Todesfelde und Wittenborn.
Für die Gemeinde Mözen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet
unter www.moezen.eu hingewiesen.
Für die Gemeinde Leezen wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im Internet unter www.leezen-sh.de hingewiesen.
Für die Gemeinde Neversdorf wird zusätzlich auf die Amtliche Bekanntmachung im
Internet unter www.neversdorf.de hingewiesen.
Leezen, den 16.01.2024 gez. Mathias Warn
Amtsvorsteher