Bekanntmachung des Amtes Leezen
II. Nachtragssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren
für die zentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Mözen
vom 05.05.2010
(Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, (GVOBl. Schl. - H. 2003 Nr. 3 S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Kreisordnung sowie der Gemeindeordnung vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl. - H. 2023 Nr. 10 S. 308) und der §§ 1 Abs. 1, 2, 6 Abs. 1 bis 7, 8 Abs. 1 bis 7 und Abs. 9, 9a und § 18 Abs. 2 Ziff. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBL. Schl. - H. 2005 S. 27) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl. - H. 2022 S. 564) und der Satzung über den Anschluss an die öf-fentlichen Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Mözen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mözen vom 13.12.2023 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 12 - Gebührenmaßstab und -satz - wird in Abs. 3 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 wie folgt ge-ändert:
Die Angabe 0,34 EUR je m³ wird durch die Angabe 0,59 EUR je m³ ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese II. Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Mözen, den 13.12.2023
gez. Thomas Reher
Bürgermeister